Kosten / Ablauf / Schweigepflicht / Fortbildung
Als staatlich anerkannte Psychologin mit dem Titel „Psychologische Psychotherapeutin“ habe ich die sog. „Kassenzulassung“ erhalten und kann mit allen gesetzlichen Krankenkassen ohne Kosten für Sie abrechnen.
Der Ablauf bis zum Beginn einer Therapie. Im April 2017 wurde in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Psychotherapeutische Sprechstunde eingeführt mit dem Ziel, einen zeitnahen Erstkontakt zu TherapeutInnen zu ermöglichen und im Rahmen von 1-3 Sitzungen Ihre Beschwerden zu besprechen und eine Diagnose sowie eine Behandlungsempfehlung zu erhalten. Vor Beginn einer Therapie sind mindestens 50 Min. Sprechstunde verpflichtend. Dabei können Sie schon einen ersten Eindruck gewinnen, ob Sie offen und vertrauensvoll mit der Therapeutin / dem Therapeuten sprechen können und ob sie / er Ihnen kompetent für Ihr Problem erscheint, auch ob die Praxis professionell organisiert und eingerichtet ist. Eine gute „Passung“ zwischen TherapeutIn – PatientIn und der Methodik trägt nach neuen Untersuchungen wesentlich zu einem guten Therapieerfolg bei.
Danach beginnt die Probatorische Phase. Im Rahmen von 2 bis 4 Terminen werden im Gespräch und mittels Fragebögen umfassende Informationen über Ihre Problematik zusammengetragen. Am Ende der probatorischen Termine erhalten Sie einen individuellen Behandlungsvorschlag, in den Ihre Ziele, Erwartungen und Vorstellungen einfließen. Jetzt kann ein Therapieantrag gestellt werden.
Sprechstunden- wie auch probatorische Gespräche können bei mehreren TherapeutInnen geführt werden.
Antragstellung. Wenn eine behandlungsbedürftige seelische Erkrankung diagnostiziert wird und damit eine Richtlinientherapie über die Krankenversicherung angezeigt ist, wird mit Ihnen zusammen ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Zusätzlich ist hierfür der Konsiliarbericht eines Arztes Ihres Vertrauens erforderlich, um eine mögliche körperliche Mitverursachung von Symptomen abzuklären und nichts zu übersehen (z. B. Schilddrüsenuntersuchung bei Depressionen, Elektrolytbestimmung bei Essstörungen). Auf Wunsch gebe ich hierfür Informationen an den Arzt Ihrer Wahl weiter.
Dauer der Therapie. Kurzzeittherapie. Die Kurzzeittherapie 1 umfasst 12 Sitzungen á 50 Minuten. Hierfür ist lediglich ein Formblatt mit der Diagnose, Ihr Antrag als Mitglied und der o.g. Konsiliarbericht erforderlich. Sie kann um weitere 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 2) verlängert werden.
Langzeittherapie. Bei Notwendigkeit kann gleich zu Beginn oder nach Ablauf der Kurzzeittherapie eine Umwandlung in eine Langzeittherapie (45 Sitzungen, Verlängerung bis max. 60 Stunden) beantragt werden. Dafür wird von Ihrer Krankenkasse eine Gutachterin / ein Gutachter (kein Krankenkassenmitarbeiter) eingeschaltet.
Akutbehandlung. Als niedrigschwelliges Versorgungsangebot zur Behandlung akuter seelischer Krisen kann der Krankenkasse nach 1-3 Sprechstundensitzungen eine Akutbehandlung von 12 Sitzungen á 50 Minuten (oder 24 Sitzungen á 25 Minuten) angezeigt werden.
Bewilligung / Anerkennung der Leistungspflicht durch Ihre Krankenkasse. Anhand der jeweils eingereichten Unterlagen prüft die Krankenkasse, ob eine Leistungspflicht gegeben ist. Ein positiver Bescheid ermöglicht die Abrechnung weiterer Sitzungen.
Abrechnung/Kosten. Bei einer Vertragsbehandlung (Kassenzulassung der Behandlerin / des Behandlers) entstehen Ihnen weder für die Vorgespräche noch für die genehmigten Sitzungen Kosten. Es besteht keine Zuzahlungspflicht. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung. Sie erhält die Daten Ihrer Versichertenkarte, die Abrechnungsziffern und die Diagnose. Zur Abrechnung benötige ich bei jedem ersten Kontakt im Quartal Ihre Versichertenkarte.
Private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Vertragsbestimmungen zur Psychotherapie. Manche übernehmen 20-30 Stunden pro Kalenderjahr, andere übernehmen einen Teilbetrag des Honorars, manche schließen Psychotherapie jedoch aus. Ich empfehle daher bereits vor einem Erstgespräch eine sorgfältige Erkundung der Vertragsbedingungen der eigenen Krankenversicherung.
Schweigepflicht. In der Ausübung meines Berufes bin ich an die Schweigepflicht gebunden. Dritte erhalten nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Schweigepflichtentbindung Auskunft. Ihre Unterlagen werden sorgfältig aufbewahrt.
Berufslange Fortbildung. Für die verantwortliche Ausübung meiner Tätigkeit bin ich zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet, um mich auf dem aktuellen Wissensstand meines Fachgebietes zu halten. Seit Beginn der Berufstätigkeit kontinuierliche Mitarbeit in bzw. Leitung von beruflichen Fachteams / Qualitätszirkeln für kollegialen Austausch. Für die verantwortliche Ausübung meines Berufes nehme ich regelmäßig an qualifizierten Fortbildungsveranstaltungen teil.